Das Testament

Das Testament ist eine vorher schriftlich festgehaltene Regel für den Erbfall. Auf diese Weise wird die normale gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt und der Wille des Erblassers tritt in Kraft.

Ein Testament kann folgende Punkte enthalten:
1.der Erbe oder die Erbengemeinschaft (alle begünstigten Personen)
2.Enterbung (Person / Personen die vom Erbe ausgeschlossen werden)
3.Auflagen (unter welchen bestimmten Voraussetzungen kann das Erbe angetreten werden)
4.Vormund (für evtl. minderjährig hinterlassende Kinder)

Beim Testament kann man verschiedene Formen unterscheiden, dazu gehören:
1.eigenhändig geschriebenes Testament mit Unterschrift (dabei muss das Testament mit eigener Handschrift verfasst und unterschrieben werden, ebenso erfolgt eine Angabe von Ort und Zeit)
2.Öffentliches Testament (hierbei wird der letzte Wille mit Hilfe eines Notars geregelt)
Für die Erstellung des Testaments kann man auf Testament Muster und Vorlagen zurückgreifen. Anschließend kann das Testament zur Aufbewahrung in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichtes gegeben werden.

Der Erblasser kann das Testament jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen, widerrufen. Oder es durch die Erstellung eines Neuen außer Kraft setzten. Dies ist jedoch nur Möglich wenn die beiden Testamente miteinander in Widerspruch stehen, sonst kann es dazu kommen, dass Beider später zur Anwendung kommen.

Eine Anfechtung des Testaments ist erst nach dem Tod des Erblassers möglich. Jedoch kann dies nur geschehen, wenn es dafür ernsthafte Gründe gibt, wie z.B. Bestechung, Täuschung, Drohung oder eine vorhandenen Unfähigkeit des Erblassers.

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